"Die Weisung des Innenministers und die aktuelle Praxis der Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen sind evident rechtswidrig. Es ist unter keinem europarechtlichen Gesichtspunkt denkbar, dass diese Weisung und die sich anschließende Praxis gestützt auf Art. 72 AEUV gerechtfertigt werden könnte."
Wichtige Analyse zu "Dobrindts Rechtsbruch" von Constantin Hruschka im @verfassungsblog@legal.social
https://verfassungsblog.de/zuruckweisung-grenze-kontrolle-dobrindt/