PI: Bewusstseinstrainerin muss Bezeichnung als „toxisch“ und „manipulativ“ hinnehmen
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 11.03.2026, Az. 3 W 6/26, entschieden, dass der begehrte Anspruch auf Unterlassung der Antragstellerin nicht zustehe. Es handele sich nicht um (unwahre) Tatsachenbehauptungen, sondern um durch die Meinungsfreiheit geschützte, hinzunehmende Meinungsäußerungen.
Nähere Informationen hierzu unter https://hessenlink.de/PM20260323
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PI: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main weitet seine Präsenz in den Sozialen Medien aus. Ab sofort finden Sie uns nicht nur auf LinkedIn und Mastodon, sondern auch auf Instagram.
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https://hessenlink.de/PM20260325
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